Für grosse und massige Hunde (Hunde mit einer Schulterhöhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 15 kg), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden:
Die neue Gesetzgebung für die Hundehaltung im Kanton Zürich sieht für grosse und massige Hunde folgende Ausbildung vor:
| Welpenförderung |
4 Lektionen an mind. 4 Tagen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche |
| Junghundekurs |
10 Lektionen an mind. 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat |
- Wenn die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht worden sind: Erziehungskurs à 10 Lektionen an mind. 5 Tagen
- Wenn die Welpenförderung und der Junghundekurs nicht besucht worden sind: Erziehungskurs à 20 Lektionen an mind. 10 Tagen
Der vom Bund obligatorische Sachkundenachweis (SKN) muss weiterhin mit jedem neuen Hund absolviert werden.