Login für Mitglieder Name: Passwort: Passwort vergessen?
Registrierung

Für grosse und massige Hunde (Hunde mit einer Schulterhöhe ab 45 cm sowie einem Gewicht über 15 kg), welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren werden:

Die neue Gesetzgebung für die Hundehaltung im Kanton Zürich sieht für grosse und massige Hunde folgende Ausbildung vor:

Welpenförderung 4 Lektionen an mind. 4 Tagen zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
Junghundekurs 10 Lektionen an mind. 10 Tagen bis zum 18. Lebensmonat

 

- Wenn die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht worden sind: Erziehungskurs à 10 Lektionen an mind. 5 Tagen

- Wenn die Welpenförderung und der Junghundekurs nicht besucht worden sind: Erziehungskurs à 20 Lektionen an mind. 10 Tagen

 

Der vom Bund obligatorische Sachkundenachweis (SKN) muss weiterhin mit jedem neuen Hund absolviert werden.