Obligatorische Hundehalterkurse
Sachkundenachweis nach Art 68 TSchV
Seit 1. Oktober 2008 ist das neue Tierschutzgesetz in Kraft. Dieses schreibt vor, dass alle Hundehalter, welche ab dem 1. September 2008 einen Hund erwerben oder halten wollen, den sogenannten Sachkundenachweises erbringen müssen. Art. 68 Anforderung bei der Hundehaltung
Theoretische Teil
1. Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
Praktischer Teil
2. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreuung verantwortliche Person (bei ANIS registrierter Hundehalter) den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann.
Die Kurse erteilen können nur Ausbilderinnen und Ausbilder, welche die Anforderungen des BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) Art. 203 erfüllen und die vorgeschriebene Ausbildung absolviert und bestanden haben.
In eigener Sache: Diese Kurse ersetzen in keiner Weise die Hundeausbildungen, welche schon heute von Vereinen oder Hundeschulen angeboten werden. In 4 Stunden ist es unmöglich einen Hund zu erziehen und/oder alltagstauglich zu machen. Auch sind die bereits angebotenen Welpen- und Junghundekurse ein Muss für die Sozialisierung unserer Hunde und den Beginn der Grundausbildung.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte einen unserer SKN-Trainer per Email oder Telefon. Wir beraten Sie gerne.